








Hundeverbot im Verwaltungsbereich ‚Marzistadt‘
Städtisches Merkblatt von ‚Marzistadt‘, Zitat, jedoch mit veränderten Ortsnamen:
„An besonders sensiblen Orten gilt ein weitergehendes „Mitnahmeverbot“ von Hunden. Hier sind Hunde tabu: Kinderspielplätze, Friedhöfe, Liegewiesen, Badeanstalten und die ‚Nougatter‘ Strände während der Badesaison (1. April bis 30. September), mit Ausnahme der Hundestrände (siehe umseitig). Auch in bestimmte Räumlichkeiten, wie Kirchen, Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser, Theater oder Kinos dürfen Hunde nicht mitgenommen werden. Das Hundeverbot gilt natürlich nicht für
Behindertenbegleit- und Blindenhunde.“
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Sehr geehrte Damen und Herren,
heute bitte ich Sie lediglich um einige Informationen mit Begründungen, da ich die Situation des Verbots des Mitführens von Hunden im Verwaltungsbereich von ‚Marzistadt‘ nicht verstehe.
Als Bürger der Stadt darf ich mich als „Kunde“ in Ihrem Bereich verstehen.
Richtig?
Banken, Versicherungen, Geschäfte (solange keine Nahrung angeboten wird), Cafés und Restaurants gestatten das Mitführen von Hunden. Fast ausnahmslos gilt dies auch für Apotheken.
Erstens:
Inwiefern unterscheidet sich ein öffentliches Gebäude der Stadt im Verwaltungsbereich von einem öffentlich zugänglichen Geschäft? Weshalb gelten bei Ihnen andere Regeln als in Geschäften?
Zweitens:
Machen Sie ohne Begründung von Ihrem Hausrecht Gebrauch? Wenn es Gründe
für Ihre Vorschrift gibt, bitte ich um Klarstellung und Abgrenzung zur Situation in Geschäften.
Drittens:
Darf ich zur Anmeldung eines Hundes zur Hundesteuer selbigen mitführen?
Viertens:
Wo bieten Sie eine städtisch finanzierte Betreuung von Hunden während des Besuches der Verwaltung kostenfrei an?
Fünftens:
Seit wann besteht die Verbotsregel exakt und wo ist sie schriftlich niedergelegt?
Sechstens:
Wie viele Hunde sind mit Stand des heutigen Tages im Verwaltungsbereich ‚Marzistadt‘ angemeldet?
Siebtens:
Ist das Mitführen einer Katze im Verwaltungsbereich der Stadt in einem
Korb oder ähnlichem Behältnis gestattet?
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Zur Ausgangssituation:
An zwei Tagen in der letzten Woche wollte ich das Fundbüro aufsuchen, es war jedoch beide Male nicht besetzt. Beim dritten Versuch heute wurde ich wegen des mich begleitenden Hundes unfreundlich mit einem unvollständigen Satz abgewiesen.
„Guten Tag, ich möchte zum Fundbüro.“
„Nicht mit Hund!“
Ich empfehle Ihren MitarbeiterInnen ein Kärtchen mit dem Text „Guten Tag, es tut mir sehr leid, aber ….“ bereitzuhalten und es bei Bedarf abzulesen.
Ich hoffe beim vierten Versuch, das Fundbüro meiner Stadt -nunmehr belehrt und ohne den kleinen Hund- aufsuchen zu können.
(Edit: Auch der mittlerweile vierte Versuch war erfolglos. Das Fundbüro ist derzeit nicht besetzt. Beim fünften Versuch war eine erste Kontaktaufnahme lediglich telefonisch möglich. Ein Fortschritt, das ist anzuerkennen.)
Übrigens:
In Ihrer eigenen Informationsbroschüre ist nicht aufgeführt, dass auch im Verwaltungsbereich von ‚Marzistadt‘ ein Mitführverbot für Hunde gegeben ist.
Ein wenig mehr Präzision in Ihrer teuren Veröffentlichung auf festem Karton ist nicht nur wünschenswert, sondern unabdingbar. Dies gilt übrigens auch für die Korrektur sprachlicher Fehler im Text ihrer Veröffentlichung.
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Sie persönlich in der Stadtverwaltung und als Leser dieser Mail können ja nichts „dafür“. 🙂
Diese Regelung jedoch und auch die fehlende Information sind eine Zumutung für eine große Zahl ihrer Bürgerinnen und Bürger.
Ich empfehle Ihnen, über die Regelung und deren Sinnhaftigkeit intensiv nachzudenken.
Wenn sich die Regelung auf als „gefährlich“ eingestufte Tiere beziehen würde, hätten Sie meine volle Unterstützung.
So aber nicht.
Eine Rückmeldung Ihrerseits erbitte ich innerhalb von 7 Tagen. Gern können Sie mein Schreiben an andere zuständige Stellen unserer Stadt weiterleiten.
(Edit: Die Frist ist mittlerweile abgelaufen, eine Antwort erhielt ich nicht.)
Herzlichen Dank für Ihre Antworten auf meine Fragen im Voraus.
MfG und einen sonnigen Tag.
Maddin61
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Ergänzung:
Wenn beispielsweise ein Bekleidungsgeschäft in ‚Marzistadt‘ von seinem Hausrecht Gebrauch machte und ein Hundeverbot einführe (kein einziges tut es!), so hätte ich als Kunde die Möglichkeit, ein anderes Geschäft
aufzusuchen, das dies nicht tut.
Wenn alle Bekleidungsgeschäfte in ‚Marzistadt‘ ein Verbot erlassen würden, so könnte ich im Internet die gewünschte Ware bestellen. Das wäre sicher von Nachteil für die bereits sehr prekäre Situation in der Innenstadt.
Diese Ausweichmöglichkeiten habe ich in Ihrem Bereich nicht, was die Fragwürdigkeit Ihrer Regelung nochmals verdeutlicht und für Ihre ‚Kunden‘ mit einem erhöhten Aufwand und uU Kosten für eine Hundebetreuung verbunden ist. Abgesehen von den Wartezeiten dauert ein Termin bei Ihnen nur in Ausnahmefällen länger als 10 Minuten.
Das Halten von Hunden ist nicht verboten, im Gegenteil erzielen Sie durch die Hundehaltung ihrer Bürgerinnen und Bürger Einnahmen für den städtischen Haushalt, die lediglich historisch zu begründen sind.
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„peace, tranquility and good will“