„Größe ist keine Frage der Länge“

„Größe ist keine Frage der Länge“

Kürzlich sagte eine junge Frau zu mir, dass sie ja „sehr klein“ sei. Ich widersprach erstens, weil 1.63 keineswegs als „klein“ zu bezeichnen sind und zweitens mit dem Satz „Größe ist keine Frage der Länge“.

Hier einige Frauen derselben „Länge“ von 1.63:

Elisabeth II., Britney Spears, Scarlett Johannson, Janet Jackson, Helen Mirren, Alanis Morissette, Pink, Tina Turner

In Deutschland sind knapp 11.000.000 Frauen „kleiner“ als 1.63 (lt Mikrozensus 2017).

Frauen, beliebige Auswahl von Daten:

Anne Will 1.69
Helene Fischer 1.58
Lorde 1.65
Billie Eilish 1.61
Christina Aguilera 1.58
Kylie Minogue 1.53
Reese Witherspoon 1.59
Madonna 1.58
Nicole Richie 1.55
Kim Kardashian 1.59
Eva Longoria 1.57
Salma Hayek 1.57
Lady Gaga 1.55
Ariana Grande 1.53
Ashley bzw Mary-Kate Olsen 1.55 bzw 1.57
Anna Kendrick 1.57
Zoe Kravitz 1.57
Eva Longoria 1.57
Shakira 1.57
Hillary Duff 1.57
Kristen Bell 1.55

„Die durchschnittliche Körpergröße von Frauen in Deutschland belief sich 2021 auf 165,8 cm …..“

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Männer, beliebige Auswahl von Daten:

Daniel Radcliffe 1.65
Tom Cruise 1.70
Nicolas Sarkozy 1.65
Elton John 1.72
Prince 1.58
Kevin Hart 1.63
Ben Stiller 1.70
Tom Schilling 1.70
Al Pacino 1.70
Ed Sheeran 1.73
Mark Wahlberg 1.73
Jeff Bezos 1.71
Jack Black 1.68
Bruno Mars 1.65
Humphrey Bogart 1.73
Bob Dylan 1.69
Joaquin Phoenix 1.73
Bryan Adams 1.72
Frankie Muniz 1.65
Macaulay Culkin 1.70
Elijah Wood 1.68
Helmut Schmidt 1.72
Giovanni Di Lorenzo

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Ein Ausflug, kurz nur:
Er, Di Lorenzo, stand kürzlich neben mir und ich schätze ihn sehr, …. aber hier nicht seine „Länge“. Sie findet sich nicht im Netz und ist unwichtig.

Interessant war, dass er von Helmut Schmidt mehrfach versehentlich in der Gegenwartsform sprach. Erstaunlich oder verständlich? Beides!

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Mittelwerte bei Männern in Deutschland 2021:

„Die durchschnittliche Körpergröße von Männern in Deutschland belief sich 2021 auf 178,9 cm und das mittlere Gewicht auf 85,8 kg“.

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Napoleon war mit 1.66 bis 1.69 (verschiedene Angaben) für die damalige Zeit nicht „besonders klein“, auch wenn nach ihm der sogenannte „Napoleon-Komplex“ benannt wurde.

Die Angaben für Wladimir Putin schwanken zwischen 1.63 und 1.70. Das liegt daran, dass er bei seiner Körpergröße nachgewiesenermaßen oft „schummelt“: Seine sogenannten „Aufzug-Schuhe“ lassen ihn bis zu 10cm größer erscheinen, zudem wird er kaum mit deutlich größeren Personen im Stehen gezeigt.

Man kann bei youtube auch nach „Putin high heels“ suchen, falls der Link hier nicht funktionieren sollte.

Auch Kim Jong-Un gehört übrigens in diese „Schummelecke“.

Die Größenunterschiede zwischen Xi und Putin auf Fotos variieren über die Jahre in recht auffälliger Weise.

Nicolas Sarkozy stellte sich lediglich auf Kisten oder auf seine Zehenspitzen, kein großer „Schummler“ war er in diesen Fällen.

Fotos können täuschen:

Christian Lindner (1.86), Robert Habeck (1.77) und Olaf Scholz (1.70) scheinen im Foto beispielsweise fast von gleicher „Länge“ zu sein. Der Fotograph meinte es gut mit dem Kanzler. 🙂

In „Casablanca“ trug Humphrey Bogart „platform-shoes“, um ihn größer als Ingrid Bergmann erscheinen zu lassen.

Auch Robert de Niro trug ähnliche, weil er in einem Film deutlich größer als Al Pacino wirken sollte.

Von Frauen habe ich übrigens bislang keine ‚echten‘ Schummeleien gefunden. Hohe Hacken zählen nicht, sie sind ja auf ehrliche Weise „hoch“.

Zugegeben, ich bin noch nie auf den Gedanken gekommen, dass eine Frau hohe Schuhe trägt, weil sie größer erscheinen will. Für hohe Schuhe haben Frauen nämlich andere Gründe.

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Eine „kleine“, willkürliche, männliche Auswahl als Ergänzungen:

Luke Modridge 1.89
Elon Musk 1.88
Björn Höcke 1.87
Nicolas Maduro 1.90
Idi Amin 1.93
Bashar al-Assad 1.89
Aleksandr Lukashenko 1.82
Donald Trump 1.90

Danke, Taylor Swift (1.80), für die nunmehr öffentliche Unterstützung von Kamala Harris (1.61) seit September 11, 2024.

„Größe ist keine Frage der Länge“.

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„peace, tranquility and good will“

Hundeverbot im Verwaltungsbereich ‚Marzistadt‘

Hundeverbot im Verwaltungsbereich ‚Marzistadt‘

Städtisches Merkblatt von ‚Marzistadt‘, Zitat, jedoch mit veränderten Ortsnamen:

„An besonders sensiblen Orten gilt ein weitergehendes „Mitnahmeverbot“ von Hunden. Hier sind Hunde tabu: Kinderspielplätze, Friedhöfe, Liegewiesen, Badeanstalten und die ‚Nougatter‘ Strände während der Badesaison (1. April bis 30. September), mit Ausnahme der Hundestrände (siehe umseitig). Auch in bestimmte Räumlichkeiten, wie Kirchen, Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser, Theater oder Kinos dürfen Hunde nicht mitgenommen werden. Das Hundeverbot gilt natürlich nicht für
Behindertenbegleit- und Blindenhunde.“

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Sehr geehrte Damen und Herren,

heute bitte ich Sie lediglich um einige Informationen mit Begründungen, da ich die Situation des Verbots des Mitführens von Hunden im Verwaltungsbereich von ‚Marzistadt‘ nicht verstehe.

Als Bürger der Stadt darf ich mich als „Kunde“ in Ihrem Bereich verstehen.

Richtig?

Banken, Versicherungen, Geschäfte (solange keine Nahrung angeboten wird), Cafés und Restaurants gestatten das Mitführen von Hunden. Fast ausnahmslos gilt dies auch für Apotheken.

Erstens:
Inwiefern unterscheidet sich ein öffentliches Gebäude der Stadt im Verwaltungsbereich von einem öffentlich zugänglichen Geschäft? Weshalb gelten bei Ihnen andere Regeln als in Geschäften?

Zweitens:
Machen Sie ohne Begründung von Ihrem Hausrecht Gebrauch? Wenn es Gründe
für Ihre Vorschrift gibt, bitte ich um Klarstellung und Abgrenzung zur Situation in Geschäften.

Drittens:
Darf ich zur Anmeldung eines Hundes zur Hundesteuer selbigen mitführen?

Viertens:
Wo bieten Sie eine städtisch finanzierte Betreuung von Hunden während des Besuches der Verwaltung kostenfrei an?

Fünftens:
Seit wann besteht die Verbotsregel exakt und wo ist sie schriftlich niedergelegt?

Sechstens:
Wie viele Hunde sind mit Stand des heutigen Tages im Verwaltungsbereich ‚Marzistadt‘ angemeldet?

Siebtens:
Ist das Mitführen einer Katze im Verwaltungsbereich der Stadt in einem
Korb oder ähnlichem Behältnis gestattet?

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Zur Ausgangssituation:

An zwei Tagen in der letzten Woche wollte ich das Fundbüro aufsuchen, es war jedoch beide Male nicht besetzt. Beim dritten Versuch heute wurde ich wegen des mich begleitenden Hundes unfreundlich mit einem unvollständigen Satz abgewiesen.

„Guten Tag, ich möchte zum Fundbüro.“

„Nicht mit Hund!“

Ich empfehle Ihren MitarbeiterInnen ein Kärtchen mit dem Text „Guten Tag, es tut mir sehr leid, aber ….“ bereitzuhalten und es bei Bedarf abzulesen.

Ich hoffe beim vierten Versuch, das Fundbüro meiner Stadt -nunmehr belehrt und ohne den kleinen Hund- aufsuchen zu können.

(Edit: Auch der mittlerweile vierte Versuch war erfolglos. Das Fundbüro ist derzeit nicht besetzt. Beim fünften Versuch war eine erste Kontaktaufnahme lediglich telefonisch möglich. Ein Fortschritt, das ist anzuerkennen.)

Übrigens:
In Ihrer eigenen Informationsbroschüre ist nicht aufgeführt, dass auch im Verwaltungsbereich von ‚Marzistadt‘ ein Mitführverbot für Hunde gegeben ist.

Ein wenig mehr Präzision in Ihrer teuren Veröffentlichung auf festem Karton ist nicht nur wünschenswert, sondern unabdingbar. Dies gilt übrigens auch für die Korrektur sprachlicher Fehler im Text ihrer Veröffentlichung.

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Sie persönlich in der Stadtverwaltung und als Leser dieser Mail können ja nichts „dafür“. 🙂

Diese Regelung jedoch und auch die fehlende Information sind eine Zumutung für eine große Zahl ihrer Bürgerinnen und Bürger.

Ich empfehle Ihnen, über die Regelung und deren Sinnhaftigkeit intensiv nachzudenken.

Wenn sich die Regelung auf als „gefährlich“ eingestufte Tiere beziehen würde, hätten Sie meine volle Unterstützung.

So aber nicht.

Eine Rückmeldung Ihrerseits erbitte ich innerhalb von 7 Tagen. Gern können Sie mein Schreiben an andere zuständige Stellen unserer Stadt weiterleiten.

(Edit: Die Frist ist mittlerweile abgelaufen, eine Antwort erhielt ich nicht.)

Herzlichen Dank für Ihre Antworten auf meine Fragen im Voraus.

MfG und einen sonnigen Tag.
Maddin61

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Ergänzung:
Wenn beispielsweise ein Bekleidungsgeschäft in ‚Marzistadt‘ von seinem Hausrecht Gebrauch machte und ein Hundeverbot einführe (kein einziges tut es!), so hätte ich als Kunde die Möglichkeit, ein anderes Geschäft
aufzusuchen, das dies nicht tut.

Wenn alle Bekleidungsgeschäfte in ‚Marzistadt‘ ein Verbot erlassen würden, so könnte ich im Internet die gewünschte Ware bestellen. Das wäre sicher von Nachteil für die bereits sehr prekäre Situation in der Innenstadt.

Diese Ausweichmöglichkeiten habe ich in Ihrem Bereich nicht, was die Fragwürdigkeit Ihrer Regelung nochmals verdeutlicht und für Ihre ‚Kunden‘ mit einem erhöhten Aufwand und uU Kosten für eine Hundebetreuung verbunden ist. Abgesehen von den Wartezeiten dauert ein Termin bei Ihnen nur in Ausnahmefällen länger als 10 Minuten.

Das Halten von Hunden ist nicht verboten, im Gegenteil erzielen Sie durch die Hundehaltung ihrer Bürgerinnen und Bürger Einnahmen für den städtischen Haushalt, die lediglich historisch zu begründen sind.

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„peace, tranquility and good will“